Vorschüsse auf Verletztengeld bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen zurückzuzahlen
Ein gesetzlich Unfallversicherter muss Verletztengeldvorschüsse an die Berufsgenossenschaft zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden und eine gegen die Rückzahlung gerichtete Klage abgewiesen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2018, Az.: S 1 U 3399/17
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