Eigenmächtige Verfügung über Sparvermögen des Kindes durch ein Elternteil begründet Auskunftsanspruch des anderen Elternteils

Verfügt ein Elternteil über das Sparvermögen des Kindes, so steht dem anderen Elternteil ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib des Vermögens zu, wenn beiden Eltern die gemeinsame elterliche Sorge zu steht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.01.2018, Az.: 4 WF 11/18
 
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