Freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Schulung rechtfertigt allein kein Absehen von Fahrverbot
Allein die freiwillige Teilnahme eines Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Schulung rechtfertigt kein Absehen von einem Fahrverbot. Vielmehr müssen weitere zu Gunsten des Betroffenen sprechende Gesichtspunkte vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018, Az.: 3 Ss OWi 1704/17
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