Freiwillige Teilnahme an ver­kehrs­psycho­logischer Schulung rechtfertigt allein kein Absehen von Fahrverbot

Allein die freiwillige Teilnahme eines Betroffenen an einer ver­kehrs­psycho­logischen Schulung rechtfertigt kein Absehen von einem Fahrverbot. Vielmehr müssen weitere zu Gunsten des Betroffenen sprechende Gesichtspunkte vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
 
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018, Az.: 3 Ss OWi 1704/17
 
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