Vermüllung der Mietwohnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Die starke Vermüllung einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies zeigt ein vom Amtsgericht München entschiedener Fall, in dem die betroffene Mietwohnung so verwahrlost war, dass bereits Substanzschäden eingetreten waren.
Unter anderem, um deren Verschlimmerung vorzubeugen, verurteilte das Gericht die beklagte Mieterin zur Herausgabe der Wohnung an die klagende Vermieterin.
Amtsgericht München, Urteil vom 18.07.2018, Az.: 416 C 5897/18, nicht rechtskräftig
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe