Wartender Taxifahrer muss nicht im 3-Minuten-Takt Arbeitsbereitschaft dokumentieren

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2018, Az.: 26 Sa 1151/17
 
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