Geänderter Abflugort kann Reisemangel sein
Wird nach der Buchung einer Pauschalreise der Abflugort geändert, kann darin ein Reisemangel liegen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Durch die Änderung des Abflugortes bedingte höhere Kosten für die Inanspruchnahme einer Hundepension habe der Reiseveranstalter deswegen aber nicht zu übernehmen.
Amtsgericht München mit Urteil vom 15.01.2018, Az.: 154 C 19092/17, rechtskräftig
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