Stadionverbot ohne Hinweise auf künftig zu erwartende Störungen rechtswidrig

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Stadionverbot unwirksam sein kann, wenn keine hinreichende Tatsachengrundlage besteht, welche die Besorgnis künftiger Störungen erwarten lässt. Ein Ausschluss Einzelner darf also nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich erfolgen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018, Az.: 30 C 3466/17 (71)
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