Fehlender Hinweis: Wasch­anlagen­betreiber haftet für Schäden an automatik­betriebenen Fahrzeugen neueren Typs

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Wasch­anlagen­betreiber, der bei automatik­betriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, für den daraus entstandenen Schaden haftet.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 09.09.2018, Az.: 213 C 9522/16
 
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