Fehlender Hinweis: Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden an automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, für den daraus entstandenen Schaden haftet.
Amtsgericht München, Urteil vom 09.09.2018, Az.: 213 C 9522/16
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