Tinnitus kann ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr als Unfallfolge nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Tinnitus nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn andere unfallbedingte Störungen am Innenohr als Unfallfolge nicht nachgewiesen werden können.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2018, Az.: S 1 U 4293/16
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