KFZ-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall
Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung hafte der Versicherer dagegen. Demnach gehört der Bereich zwischen Außenhaut und Innenraumverkleidung eines Fahrzeugs nicht zum unversicherten Innenraum.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2018, Az.: 7 U 25/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe