Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit von Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2018, Az.: 2 C 18.17
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