Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung für Höhe des Arbeitslosengelds relevant
Das Bundessozialgericht hat, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist. In der Freistellungsphase gezahlte Vergütung darf bei Arbeitslosengeld-Bemessung nicht außer Betracht gelassen werden
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.08.2018, Az.: B 11 AL 15/17 R
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