Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung für Höhe des Arbeitslosengelds relevant

Das Bundessozialgericht hat, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeits­verhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist. In der Freistellungsphase gezahlte Vergütung darf bei Arbeitslosengeld-Bemessung nicht außer Betracht gelassen werden
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.08.2018, Az.: B 11 AL 15/17 R
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