Versagung der TÜV-Plakette bei nicht nachgerüstetem Dieselfahrzeug rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die TÜV-Plakette für ein nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug zu Recht versagt worden ist. Nach Ansicht des Gerichts sei das geplante Geltendmachen von Ansprüchen gegen Verkäufer des Fahrzeuges in dieser Frage unerheblich.
Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 12.03.2018, Az.: 7 B 83/18 HAL
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