Hausarzt muss bedrohliche Befunde unabhängig von Praxisbesuch des Patienten weitergeben

Ein Hausarzt muss dafür sorgen, dass sein Patient von bedrohlichen Befunden unter allen Umständen erfährt, auch wenn dieser schon länger nicht mehr bei ihm in der Praxis war. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2018, Az.: VI ZR 285/17

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