Ehe für Alle: Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001 möglich
Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001.Nach Ansicht des Gerichts bedürfe die Änderung bestandskräftiger Bescheide infolge einer Gesetzesänderung keiner ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018, Az.: 1 K 92/18
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