Ehe für Alle: Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001 möglich

Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleich­geschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001.Nach Ansicht des Gerichts bedürfe die Änderung bestandskräftiger Bescheide infolge einer Gesetzesänderung keiner ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung.
 
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018, Az.: 1 K 92/18
 
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