Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen

Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Das gelte nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls gern zur Seite.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.12.2014, Az.: 22 U 171/13
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