Betreuer muss nach Kostenübernahmeerklärung Bestattungskosten des verstorbenen Betreuten tragen
Ein Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss die Bestattungskosten tragen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2018, Az.: 1 S 419/18, unanfechtbar
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