Jugendstrafe verhindert Einstellung als Polizeiangestellter im Objektschutz
Das Land Berlin kann die Einstellung eines Bewerbers für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz wegen einer Jugendstrafe ablehnen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass das Land von einer fehlenden Eignung des Bewerbers ausgehen durfte.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2018, Az.: 10 Sa 163/18
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