Hartz IV: Leistungsbezieher hat keinen Anspruch auf Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II regelmäßig keinen Anspruch auf die Übernahme von Tilgungsraten für ein Darlehen hat, das er zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung aufgenommenen hat. Nach Ansicht des Gerichts sind SGB II-Leistungen auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und dienen nicht der Vermögensbildung.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 05.03.2018, Az.: S 4 AS 5298/15
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