Kollision auf dem Autobahnparkplatz: Autofahrer muss bei Ausparken in einer Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen absichern

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Autofahrer beim Ausparken in einer Einbahnstraße stets beide Fahrtrichtungen absichern muss, da grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt.
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 23.04.2018, Az.: 4 U 11/18
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