Frau wegen gewerbsmäßigen Hoteleinmietbetrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt

Das Amtsgericht München hat eine 37-jährige Mediengestalterin wegen fünf Fällen gewerbsmäßigen Hoteleinmietbetrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dabei wertete das Gericht zu Lasten der Frau, dass sie ihr luxusorientiertes Täterverhalten über einen langen Zeitraum trotz mehrfacher Inhaftierung konsequent weitergeführt habe.
Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2018, Az.: 844 Ds 268 Js 227248/17
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