Keine Erbschaftsteuerbefreiung für an Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sogenanntes Familienheim erstreckt sich ungeachtet dessen, ob eine wirtschaftliche Einheit vorliegt, nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück, das separat im Grundbuch eingetragen ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2018, Az.: 4 K 1063/17 Erb
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