Abfindung an Grenzgänger bei Wegzug während Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig

Wenn einem Grenzgänger eine Abfindung gezahlt wird, so kann diese zumindest teilweise in Deutschland steuerpflichtig sein. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg dann, wenn der Wegzug ins Ausland (hier: nach Frankreich) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erfolgte, in Bezug auf dessen Ende die Abfindung später gezahlt wurde.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018, Az.: 6 K 1405/15
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