Känguru darf nicht zu Hause gehalten werden

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die vom Landkreis Celle verfügte Wegnahme und anderweitige Unterbringung sowie die Anordnung der eigentums­rechtlichen Entziehung und unentgeltlichen Abtretung eines als Haustier gehaltenen Kängurus bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts sei die eigentumsrechtliche Entziehung des Tieres zur dauerhaften art- und bedürfnisgerechten Haltung gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2018, Az.: 6 B 71/18 und 6 B 85/18
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