Känguru darf nicht zu Hause gehalten werden
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die vom Landkreis Celle verfügte Wegnahme und anderweitige Unterbringung sowie die Anordnung der eigentumsrechtlichen Entziehung und unentgeltlichen Abtretung eines als Haustier gehaltenen Kängurus bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts sei die eigentumsrechtliche Entziehung des Tieres zur dauerhaften art- und bedürfnisgerechten Haltung gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2018, Az.: 6 B 71/18 und 6 B 85/18
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