Täuschung über Scheckheftpflege eines Gebraucht-Pkw berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrags
Der Käufer kann einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Verkäufer bewusst wahrheitswidrig vorgetäuscht hat, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt. Dies hat das Amtsgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Urteil entschieden. Denn bei der Eigenschaft der Scheckheftpflege handele es sich um ein wesentliches wertbildendes Merkmal.
Amtsgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az.: 142 C 10499/17
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