VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers durch Entwicklungs­ingenieure

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass im sogenannten VW-Abgasskandal den Entwicklungs­ingenieuren des Herstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers zur Last fällt, für die der Hersteller haftet. Die Käufer wurde nach Ansicht des Gerichts bewusst durch Einbau unzulässiger Abschalt­einrichtungen getäuscht.
 
Landgericht Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 12 O 371/17
 
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