VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers durch Entwicklungsingenieure
Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass im sogenannten VW-Abgasskandal den Entwicklungsingenieuren des Herstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers zur Last fällt, für die der Hersteller haftet. Die Käufer wurde nach Ansicht des Gerichts bewusst durch Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen getäuscht.
Landgericht Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 12 O 371/17
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