Kündigungsklausel in Bausparbedingungen der Landesbausparkasse Südwest ist unzulässig

Eine Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der Landesbausparkasse Südwest (LBS), die an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anknüpft, ist unzulässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.08.2018, Az.: 2 U 188/17
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