Bundesgerichtshof: Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes haftet nach der seit dem 13.10.2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG in Betracht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2018, Az.: I ZR 64/17
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