Keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Überschwemmung des Badezimmers durch Kleinkind
Steht ein Kleinkind unbeobachtet nach dem Schlafenlegen auf und verursacht es im Badezimmer einen Wasserschaden, begehen die Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf stören ständige Kontrollen des Kindes dessen Lernprozess.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018, Az.: I-4 U 15/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe