Räumungsanspruch ohne Räumungsfrist bei ungenehmigtem Einzug in Wohnung
Ein Ehepaar, das sich ohne Wissen des Vermieters Zutritt zu einer von ihm vermieteten Wohnung verschafft habe, wurde nunmehr zur Herausgabe der Wohnung an den Vermieter verurteilt. Eine Gewährung von Räumungsfrist wurde dem Ehepaar versagt. Nächtlicher Lärm und verursachter Wasserschaden begründen ebenfalls einen Räumungsanspruch. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2018, Az.: 433 C 777/18
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