Schadensersatz wegen Weiterverbreitung per WhatsApp erhaltener Nacktfotos
Die Weiterleitung per WhatsApp erhaltener Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten stellt eine untersagungsfähige und schadensersatzpflichtige Verletzung der Intimsphäre beziehungsweise des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Darauf hat das Oberlandesgericht Oldenburg aktuell hingewiesen und damit die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 06.04.2018, Az.:13 U 70/17
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