Errichtung von E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen dürfen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. DIe Ladestationen seien nicht mit Tankstellen gleichzusetzen. Dies hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2018, Az.: 8 CE 18.1071
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