Errichtung von E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen dürfen durch Gemeinden als Straßen­baulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. DIe Ladestationen seien nicht mit Tankstellen gleichzusetzen. Dies hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
 
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2018, Az.: 8 CE 18.1071
 
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