Kindergeldanspruch endet nicht bereits mit Bekanntgabe des AbschlussÂprüfungsÂergebnisses
Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Das Ausbildungsende richte sich nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg nach den Angaben im Ausbildungsvertrag.
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2018, Az.: 10 K 112/18
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