Flugverschiebung: Reisende können Mehrkosten für einen in Eigenregie gebuchten Ersatzflug erstattet verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reisende, deren ursprünglich vorgesehener Flug sich verschoben hatte, die Kosten für einen in Eigenregie gebuchten Ersatzflug vom Reiseveranstalter erstattet verlangen können. Der Reiseveranstalter muss Reisende auch über Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufklären.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2018, Az.: X ZR 96/17
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