Unfall mit Fußgänger: Haftung eines Fahrzeughalters kann im Einzelfall vollständig entfallen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist. Dem Autofahrer kann bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers kein Verschulden angelastet werden.
 
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 31.01.2018, Az.: 4 U 1386/17
 
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