Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten schließt nicht Recht zur Mietminderung wegen Störungen aufgrund der Arbeiten aus
Das Recht zur Mietminderung aufgrund von durch Modernisierungsarbeiten bedingter Störungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter zur Duldung der Arbeiten verpflichtet ist. Die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs besteht unabhängig von der Duldungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 29.01.2018, Az.: 65 S 194/17
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