Pflicht zur Duldung von Mo­dernisierungs­arbeiten schließt nicht Recht zur Mietminderung wegen Störungen aufgrund der Arbeiten aus

Das Recht zur Mietminderung aufgrund von durch Mo­dernisierungs­arbeiten bedingter Störungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter zur Duldung der Arbeiten verpflichtet ist. Die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs besteht unabhängig von der Duldungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 29.01.2018, Az.: 65 S 194/17

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe