„Münzgeldklausel” in Banken-AGB ist unwirksam

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die vorsieht, dass für die Bareinzahlung von Münzgeld ein Entgelt in Höhe von 7,50 Euro anfällt, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2018, Az.: 17 U 147/17
 
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