Abgasskandal: Betriebsuntersagung eines Dieselfahrzeugs nach verweigerter Durchführung eines Software-Updates rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag eines Fahrzeughalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige Betriebsuntersagung seines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Beweissicherung für einen Schadens­ersatz­prozess kein Grund für Ablehnung eines Software-Updates.
 
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018, Az.: 8 K 1962/18
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe