Hauseigentümer muss kostenlose Zeitungen vor Haustür nicht hinnehmen

Die Herausgeberin eines kostenlosen, zwei Mal wöchentlich erscheinenden Anzeigenblatts darf dieses nicht länger vor den Hauseingängen eines bestimmten Mietshauses ablegen oder durch Dritte ablegen lassen. Dies hat das Amtsgericht Magdeburg auf die Klage des Hauseigentümers entschieden.
 
Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.11.2017, Az.: 150 C 518/17
 
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