Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich
Die Einführung des Rundfunkbeitrags für privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Europäische Kommission. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat damit entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Europarecht vereinbar ist.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2018, Az.: 7 A O 11938/17
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