Rücktritt vom Kaufertrag über ein Pferd bei Nichterfüllung der vereinbarten Beschaffenheit des Tieres möglich

Ein als sensibel verkauftes, tatsächlich jedoch nervöses und unberechenbares Pferd berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Sachmangels. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Rücktritt einer Reiterin von einem Pferdekauf bestätigt, da das Pferd nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprach. Die Reiterin kann das Pferd daher an den Verkäufer zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis von 55.000 Euro erstattet.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 01.02.2018, Az.: 1 U 51/16
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe