Straßenbahn hat auch bei für Kfz grüner Ampel Vorrang

Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün zeigt. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm der Schadenersatzklage eines Pkw-Fahrers den Erfolg versagt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.04.2018, Az.: 7 U 36/17

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