Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung grundsätzlich verfassungsgemäß

Das Verbot der mehrfachen sachgrundlosen Befristung in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist grundsätzlich verfassungskonform, da es dazu dient, die strukturell unterlegenen Arbeitnehmer vor Kettenbefristungen zu schützen und das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu sichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Einzelfall könne sich das Verbot allerdings als unzumutbar erweisen. Die Fachgerichte müssten es dann einschränken.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2018, Az.: 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, BeckRS 2018, 11032
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