Mietminderung von 10 % bei Geruchsbelästigung durch kaputtes Küchenrohr

Kommt es aufgrund eines kaputten Küchenrohrs zu einer regelmäßigen Geruchsbelästigung, so kann dies eine Mietminderung von 10 % rechtfertigen, wenn aufgrund der offenen Raumgestaltung der Wohnung die gesamte Wohnung von der Geruchsbelästigung betroffen ist.
 
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.03.2018, Az.: 67 S 342/17
 
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