Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Verfahren entschieden und in den zugrundeliegenden Fällen die Revisionen der Kläger zurückgewiesen.
 
Bundessozialgericht, Urteile vom 07.06.2018, Az.: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R
 
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