Eltern haften nicht für Schäden durch fahrradfahrende Kinder

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Eltern nicht dafür haften, wenn Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden verursachen.
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 07.02.2018, Az.: 13 S 2/18
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