Bei Flugverspätungen hat ein Fluggast auch bei Zwischenlandungen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU besteht. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.05.2018, Az.: C-537/17
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