Waschküche als Ort für Eigentümerversammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig
Eine Waschküche als Ort für eine Eigentümerversammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018, Az.: 512 C 31/17
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