Waschküche als Ort für Eigen­tümer­versammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig

Eine Waschküche als Ort für eine Eigen­tümer­versammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018, Az.: 512 C 31/17

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