Fahrzeuginhaber muss Software-Update an Dieselfahrzeug durchführen lassen
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines Fahrzeughalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die Aufforderung der Stadt Köln, bei seinem Fahrzeug ein Software-Update durchführen zu lassen, abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts darf die Durchführung des Updates nicht aus Gründen der Beweissicherung verweigert werden.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2018, Az.: 18 L 854/18
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