Kein Schadensersatz wegen fehlender Ganztagsbetreuung für Dreijährigen
Für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres besteht kein Anspruch auf den Nachweis eines Ganztagsplatzes in einer Tageseinrichtung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit rechtskräftigem Urteil bekräftigt und die Abweisung einer Schadensersatzklage bestätigt. Außerdem seien Mehrkosten, die Eltern durch die Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung entstünden, nur dann zu ersetzen, wenn sie unzumutbar seien.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018, Az.: 1 U 171/16
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